Zehn Rechte des Konzertbesuchers

Es ist Zeit, die unverbrüchlichen Rechte des Konzertbesuchers zu verkünden.

Zehn sollen es sein.

Analog zu den zehn Rechten des Lesers, die der französische Schriftsteller und Literaturwissenschaftler Daniel Pennac postuliert:

  1. Das Recht, nicht zu lesen
  2. Das Recht, Seiten zu überspringen
  3. Das Recht, ein Buch nicht zu Ende zu lesen
  4. Das Recht, noch einmal zu lesen
  5. Das Recht, irgendwas zu lesen
  6. Das Recht auf Bovarysmus, d. h. den Roman als Leben zu sehen
  7. Das Recht, überall zu lesen
  8. Das Recht, herumzuschmökern
  9. Das Recht, laut zu lesen
  10. Das Recht, zu schweigen

Mit einem Fanfarentusch verkünden wir hiermit feierlich die zehn Rechte des Konzertbesuchers:

1. Das Recht, nicht ins Konzert zu gehen    

2. Das Recht, Seitenthemen zu überspringen

3. Das Recht, in der Pause zu verduften

4. Das Recht, noch ein Konzert zu besuchen

5. Das Recht, in irgendein Konzert zu gehen, sogar zu Ludovico Einaudi

6. Das Recht auf Mahlerismus, d.h. die Symphonie als Welt zu sehen

7. Das Recht, jede Umgebung als Konzert wahrzunehmen

8. Das Recht, wahllos herumzuhören

9. Das Recht, mit geschlossenen Augen zu hören

10. Das Recht, zu schlafen

Wer mehr dazu lesen will: Dem letzten Punkt widme ich mich in einlullender Ausführlichkeit in meinem Essay Lob des Konzertschlafs im VAN Webmagazin für klassische Musik. (Zwei Artikel pro Monat kostenlos lesbar ohne Registrierung oder Abo.)

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2 Gedanken zu „Zehn Rechte des Konzertbesuchers

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